Der Suchmaschinen-Riese und die Nachrichtenagentur schlossen demnach eine Vereinbarung über die Vergütung von Leistungsschutzrechten nach französischem Recht für eine Laufzeit von fünf Jahren.
Monatelange konstruktive Verhandlungen nach den Vorgaben der Wettbewerbsbehörde des Landes seien vorausgegangen, hieß es in den beiden identischen Mitteilungen. AFP-Geschäftsführer Fabrice Fries betonte, der Vertrag sei eine Anerkennung des Wertes der Information. Der französische Google-Manager Sébastien Missoffe ergänzte, sein Unternehmen zeige damit die Bereitschaft, eine Einigung mit den Verlegern und Nachrichtenagenturen in Frankreich zu finden.
Im Januar dieses Jahres hatten Google und französische Verleger gemeinsame Kriterien für die Vergütung festgelegt. Demnach sollte Google einzelne Verträge aushandeln, die sich auf die festgelegten Linien stützen. Die Vergütung solle etwa vom täglichen Veröffentlichungsvolumen und der Zahl monatlicher Internetnutzer bei den Publikationen abhängen.
Es geht darum, dass Google für die Online-Nutzung von Inhalten zahlt, die über Links und sehr kurze Auszüge hinausgehen. Hintergrund des Streits ist eine 2019 verabschiedete EU-Urheberrechtsnovelle, die das veraltete Urheberrecht in der Europäischen Union ans digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung sichern soll. Google hatte sich zunächst geweigert, solche Zahlungen zu leisten. Am Pariser Berufungsgericht hatte der Konzern dann im Herbst vergangenen Jahres eine Niederlage kassiert.
Google schließt Verträge mit Verlagen nach Leistungsschutzrecht
hat auf Basis des neuen Leistungsschutzrechts in Deutschland erste Verträge mit deutschen Verlagen abgeschlossen. Zu den Vertragspartnern gehören nach Angaben des Internet-Konzerns unter anderem das Nachrichtenmagazin « Der Spiegel », die Wochenzeitung « Die Zeit » und das Portal Golem. Diese Medienhäuser bestätigten die Angaben von Google.
Eine Reihe weiterer Gespräche mit großen und kleineren Verlagen befänden sich in einem fortgeschrittenen Stadium, teilte Google am Donnerstag weiter mit. « Sowohl für uns als auch für unsere Partner sind diese Vereinbarungen zum Urheberrecht ein wichtiges Signal zur Stärkung der erfolgreichen Partnerschaften. » Über die Höhe der Zahlungen wurde nichts bekannt.
In diesem Jahr wurde in Deutschland das Urheberrecht novelliert und daran angepasst, dass das Internet für urheberrechtlich geschützte Inhalte immer bedeutender geworden ist. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die in den Ländern umgesetzt wurde. Zu dem großen Komplex des Urheberrechts zählt auch ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverleger und Journalisten in Deutschland. Das Ganze soll sicherstellen, dass Urheber und Medienhäuser finanziell berücksichtigt werden, wenn externe Internetplattformen deren Presseinhalte einbinden.
Die geschlossenen Verträge umfassen « erweiterte Vorschauen von Nachrichten ». Google und die teilnehmenden Verlage umgehen damit die Diskussion um eine nicht eindeutig geregelte Bestimmung des Leistungsschutzrechtes zu sehr kurzen Auszüge von Verlagsinhalten, die nicht unter das neue Leistungsschutzrecht fall (sogenannte Snippet-Ausnahme). In dem Gesetz wird nämlich nicht exakt definiert, wie lang diese Auszüge sein dürfen.
Google betonte, man werde die Gespräche « mit allen deutschen Verlagen
– großen wie kleinen – sowie den Verwertungsgesellschaften
fortsetzen » und sei zuversichtlich, eine gesetzeskonforme und für alle funktionierende Lösung zu finden. In Kürze werde man darüber informieren, wie auch andere berechtigte Verlage Zahlungen nach dem neuen Leistungsschutzrecht erhalten können.
In der Branche wird mit Spannung darauf geschaut, ob Google sich auch mit der Verwertungsgesellschaft Corint Media (ehemals VG Media) einigen kann. Die Gesellschaft, die unter anderem die Interessen des größten deutschen Verlags Springer vertritt, hatte zuletzt gefordert, dass Google 420 Millionen Euro für 2022 an Medienhäuser bezahlen müsse. Die Lizenzgebühr werde für die Nutzung von Überschriften, kurzen Artikelausschnitten und Vorschaubildern gefordert. Google hatte die Forderung als unrealistisch abgelehnt.
Im Handel an der NASDAQ geht es für die Aktie der Google-Mutter Alphabet zeitweise um 1,11 Prozent auf 3.014,26 US-Dollar nach oben.
PARIS (dpa-AFX)
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